EDV-Dienstleistung Klaus Fries

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Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Klaus Fries EDV-Dienstleistungen

Gültig ab 1.7.2003

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1. Geltungsbereich Für alle Leistungen, Lieferungen, Tätigkeiten und Angebote der Klaus Fries EDV-Dienstleistungen (im folgenden Firma Fries genannt) gelten ausnahmslos die folgenden AGB. Sollten einzelne Punkte deutschem oder EG-Recht widersprechen hat dies keine Folgen für die restlichen Punkte die weiterhin gelten. Abweichende Regelungen müssen jeweils ausdrücklich schriftlich festgelegt werden. Sämtliche Dienstleistungen oder Waren, Programme, Lizenzen werden im folgenden „Ware“ genannt.

2. Vertragsabschluß Die Angebote der Firma Fries sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang bei der Firma Fries gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Tätigwerden der Firma Fries als akzeptiert.    Nach oben

3. Termine Die Firma Fries bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Firma Fries eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Firma Fries. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Lieferanten der Firma Fries entbinden die Firma Fries von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Der Kunde verpflichtet sich die Waren der Firma Fries laut Vereinbarung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

4. Datensicherheit Die Firma Fries ergreift alle technisch möglichen und angemessenen Maßnahmen, um bei ihr gespeicherte Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet die Firma Fries dem Kunde gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.     Nach oben

5. Datenschutz und Speicherung Die Firma Fries ist berechtigt alle Kundendaten zu speichern die für die Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben notwendig sind, sowie für steuerliche und verwaltungstechnische Zwecke. Dabei achtet die Firma Fries auf gesetzliche Fristen zur Speicherung der Daten. Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden werden nur die Daten weitergegeben bei denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder wenn dies zur Durchführung des Auftrages notwendig ist. Des weiteren ist die Firma Fries berechtigt eine Kundendatei zu führen die neben Namen und Anschrift der Firma und der Ansprechpartner auch die bisherigen Umsätze und Aufträge enthält.

6. Mängelrügen und Gewährleistung Gewährleistungsansprüche setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beachtet werden. Ist die Firma Fries zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder liegt die Verzögerung über angemessene Fristen hinaus im Handeln der Firma Fries begründet, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt 6 Monate seit Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind, gleich aus welchen Gründen ausgeschlossen. Die Firma Fries haftet nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Gewährleistungsanspruch ist verwirkt bei - fehlerhafter, unsachgemäßer Verwendung oder nachlässiger Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden - Änderung oder Instandsetzung des Gegenstandes durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung, - schuldhafter oder fahrlässiger Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen, - normaler Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von der Firma Fries zu vertreten sind, - Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von der Firma Fries nicht ausdrücklich freigegeben wurden. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Firma Fries nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Umstellungs-, Wartungs- oder Mängelgewähr-Leistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.    Nach oben

7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Er verpflichtet sich unter anderem dazu Dienste wie Speicherplatz nicht für das Anbieten oder Lagern verbotener Inhalte zu nutzen, E-Mail Accounts nicht für Spam, unerwünschte Rundmails, Belästigungen usw. zu verwenden. Bei Verwendung eines Newsdienstes ist die Netiquette zu beachten und exzessive Crossposting zu unterlassen. Ebenso verpflichtet er sich keine beleidigenden oder andere Personen/Institutionen schädigende Programme, Skripte oder Makros zu betreiben oder zu vertreiben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Firma Fries ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht vor.

8 Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann gilt für alle Streitigkeiten im Geschäftsverkehr, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, als ausschließlicher Gerichtsstand der jeweilige Geschäftssitz der Firma Fries als vereinbart. Die Firma Fries hat auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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